ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Transport-, Bau- und Fördergeräte GmbH

 

I Allgemeines

  1. Für all unsere – auch zukünftigen – Angebote und Vertragsabschlüsse über die Vermietung und Lieferung von Neu- und Gebrauchtmaschinen sowie für die Lieferung von Ersatz- und Austauschteilen und für von uns erbrachte Reparaturleistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Details zur Vermietung von Baumaschinen und Geräten sind separat in unseren Allgemeinen Mietbedingungen geregelt.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt.

 

II Angebot

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen oder Ergänzungen unserer Angebote und Vertragsabschlüsse bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

 

III Preise

  1. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer und gelten ab unseren Firmensitz Güstrow. Alle Nebenkosten (Versand, Verpackung, Transport etc.) gehen zu Lasten des Käufers.

 

IV Zahlung

  1. Die Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten ist vom Käufer innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels durch Überweisung oder Barzahlung vorzunehmen.
  2. Wir gewähren 2 % Skonto auf Materiallieferungen bei Bezahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen. Mieten und Reparaturleistungen sowie alle Nebenkosten sind vom Skontoabzug ausgeschlossen. Unberechtigt vom Käufer vorgenommene Skontoabzüge werden vom Verkäufer zurückgefordert.
  3. Bei Zahlungsverzug wird der Käufer mit Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank belastet. Im Falle von Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer für zukünftige oder noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorkasse zu verlangen.
  4. Der Verkäufer hat bei Zahlungsverzug außerdem das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle des Rücktritts durch den Verkäufer oder Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die sofortige Abholung und Wiederinbesitznahme der von uns gelieferten Gegenstände zu dulden.

 

V Lieferung

  1. Der Verkäufer ist bestrebt die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Eine Gewähr für die Einhaltung der Lieferfristen kann aber von Seiten des Verkäufers nicht übernommen werden, da Sie u. a. von den Liefermöglichkeiten unserer Lieferanten abhängig sind.
  2. Sollten die von uns genannten Liefertermine um mehr als 6 Wochen überschritten werden, ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Nachfrist keine Belieferung, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung, können vom Käufer gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
  4. Bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen – insbesondere Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen jeglicher Art – wird von dieser keinerlei Haftung bezüglich der zu erwartenden Lieferverzögerung übernommen.

 

VI Versand/Transport

  1. Die vom Käufer bestellten Waren bzw. Baumaschinen werden vom Verkäufer an seinem Firmensitz Güstrow oder einen anderen vereinbarten Standort zur Abholung durch den Käufer bereitgehalten.
  2. Die Kosten für den Versand bzw. Transport gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Das Risiko der zufälligen Verschlechterung respektive des zufälligen Unterganges der Ware während des Transportes trägt der Käufer.

 

VII Eigentumsvorbehalt

  1. Alle unsere Waren und Maschinen werden unter Eigentumsvorbehalt ausgeliefert.
  2. Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung unseres Vorbehaltseigentums ist ebenso wie das Verbringen ins Ausland unzulässig.
  3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer ausreichend mit der Maßgabe zu versichern, dass die Rechte aus der Versicherung dem Verkäufer zustehen.
  4. Das Eigentum an den gelieferten Waren und Maschinen wird erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Käufer an diesen übertragen.

 

VIII Gewährleistung

  1. Für unsere gelieferten Waren bzw. erbrachten Reparaturleistungen übernehmen wir Gewährleistung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei dem Verkauf von Neumaschinen gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
  3. Schäden an Waren und Maschinen, die durch unsachgemäße Bedienung oder zweckentfremdeten Gebrauch entstehen, sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß begründet ebenfalls keinen Gewährleistungsanspruch.
  4. Der Verkauf von Gebrauchtmaschinen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

IX Mängelhaftung

  1. Für Mängel unserer Ersatzteillieferungen und Reparaturleistungen sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:
  2. Voraussetzung unserer Haftung ist eine schriftliche Anzeige über offensichtliche und erkennbare Mängel durch den Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Ausführung der Lieferung oder Leistung. Für verdeckte Mängel gilt eine Frist von 6 Wochen.
  3. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen sind unverändert an uns zurückzusenden oder für eine Begutachtung durch uns bereitzuhalten, andernfalls sind wir frei von jeder Haftung.
  4. Bei von uns anerkannten Mängelrügen können wir wahlweise den Mangel beseitigen oder in Geld ausgleichen. Weitergehende Ansprüche durch den Auftraggeber, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenseitige Ansprüche ist Güstrow.

 

 

X Erfüllungsort und Gerichtsstand

XI Schlussbestimmung

  1. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.